Abklärung von Vorschulkindern
Im gemeinsamen Spiel mit dem Kind beobachtet die Logopädin die sprachlichen, kommunikativen Fähigkeiten des Kindes, sowie die Spielentwicklung. Im anschliessenden Gespräch mit den Eltern werden die Beobachtungen der Logopädin besprochen und gemeinsam entschieden, ob und ab wann ein Therapiebeginn sinnvoll ist.
Einen Antrag auf Kostengutsprache kann die Logopädin nur stellen, wenn eine schwere Spracherwerbsstörung vorliegt. Leichte sprachliche Verzögerungen werden ab dem Kindergarteneintritt von der Logopädin der Schule behandelt.